Inhalt: In dieser Lektion lernen Sie, welche Arten von Abschreibungen es gibt und wie man sie praktisch berechnet.
Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach § 6 EStG
Allgemeine Betriebsausgaben werden normalerweise im Jahr der Anschaffung in voller Höhe geltend gemacht. Dies wirkt sich so aus, dass die Kosten steigen und der Gewinn vor Steuern sinkt. Größere Anschaffungen hingegen, wie technische Geräte, Maschinen, Pkws oder Büromöbel, deren Kaufpreis einen bestimmten Betrag überschreitet, müssen "abgeschrieben" werden, d. h. ihr Kaufpreis wird als "Absetzungen für Abnutzung" (AfA) auf mehrere Jahre verteilt.
Wir müssen hier das innerbetriebliche Rechnungswesen (internes Rechnungswesen) von der steuerrechtlichen Rechnungslegung (externes Rechnungswesen) unterscheiden. Das innerbetriebliche Rechnungswesen ist nicht an die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften gebunden, denn es dient ausschließlich der Information des Unternehmers. Das externe Rechnungswesen hat unterschiedliche Funktionen, wie die Information Dritter (Banken, Aktionäre usw.) und dient als Grundlage zur Ermittlung der betrieblichen Steuern. Damit ist das externe Rechnungswesen an die Steuergesetze und an handelsrechtliche Prinzipien gebunden.
Die AfA spielt bei beiden eine große Rolle, jedoch kann die innerbetrieblich ermittelte AfA von der steuerlichen erheblich abweichen und ganz andere Ansätze verfolgen.
Die AfA als wirtschaftspolitisches Instrument:
Die AfA Regeln werden gerne in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen von staatlicher Seite aus verändert. Meist wird es den Unternehmen gestattet, höhere Abschreibungsbeträge zeitnah zu verbuchen. Damit werden in den Zeiten der Krise Neuinvestitionen gefördert, da der Unternehmer schneller kostenwirksam abschreiben darf, damit den Gewinn vermindert und weniger Steuern abführen muss. Wichtige Begriffe rund um die Abschreibung: Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus dem Anschaffungspreis (Kaufpreis), davon abgezogen Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonti, Rabatte, Boni), zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (z. B. Zöllen, Gebühren, Fracht, Notar, Betonsockel usw.) plus nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. zusätzliche Festplatte, Umbauten an Maschinen).
Hinweis: Erhaltungsaufwand entspricht nicht nachträglichen Anschaffungskosten!
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: Wie lange ist es geplant, das Wirtschaftsgut zweckentsprechend im Betrieb zu nutzen. Diese Frage wird wahrscheinlich in jedem Betrieb unterschiedlich beantwortet werden. Die Nutzungsdauer ist aber wichtig zur Berechnung der Abschreibungen. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Finanzen Tabellen herausgegeben, in denen für viele wichtige Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt ist. An diese sollte man sich halten. Eine kürzere Nutzungsdauer als in den AfA Tabellen ist gegenüber dem Finanzamt entsprechend sachlich zu begründen.
Die aktuellen Afa Tabellen finden Sie hier.
Verschiedene Arten der Abschreibung:
Die lineare Abschreibung:
Hier erfolgt eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungsbeträge auf die Nutzungsdauer.
Formeln zur Berechnung:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten/betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Abschreibungssatz= 100/betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Falls das Wirtschaftsgut am Ende der Abschreibungsdauer noch vorhanden ist, dann wird es in den Büchern mit 1 € Erinnerungswert geführt.
Anmerkung: Dieser 1 EUR Erinnerungswert sagt nichts darüber aus, welchen wirklichen Wert das Wirtschaftsgut noch hat. So kann es tatsächlich nichts mehr wert sein, jedoch ist es auch möglich, dass es einen hohen Schrottwert (z. B. Schiff) oder noch einen höheren Verkaufswert besitzt. Das interessiert jedoch in der normalen Bilanzierung nicht. Die eventuell noch vorhanden Werte heißen Stille Reserven.
Bilanzpolitisch ist die lineare Abschreibung gekennzeichnet durch in jedem Jahr gleichmäßige Abschreibungsbeträge. Das Unternehmen hat also keine Möglichkeit, die Höhe der einzelnen Abschreibungsbeträge in den Jahren zu verändern.
Damit ergibt sich folgende Grafik:
Die lila Linie, welche gerade auf der 10.000 verläuft, stellt die jährliche Abschreibung dar. Da diese jedes Jahr gleich ist, ergibt sich eine waagerechte Linie. Die rote Linie stellt den Restbuchwert dar. Dieser fällt gleichmäßig und erreicht im letzten Jahr die Null. Hier ein Beispiel für die Abschreibung eines PKW über fünf Jahre. Die Anschaffungskosten betrugen 35.000 €. Die Abschreibungsdauer soll 5 Jahre betragen. Damit ergibt sich eine Abschreibung pro Jahr von: 35.000/5=7.000 €
Die degressive Abschreibung:
Hier erfolgt die Abschreibung erfolgt in fallenden Abschreibungsbeträgen. Die höchsten Abschreibungen hat man in den ersten Jahren, dann werden sie immer geringer. Im letzten Jahr wird der Rest abgeschrieben. Es gab früher auch Regelungen, wo ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA möglich war.
Wichtig: Derzeit ist diese Abschreibungsart steuerrechtlich nicht erlaubt! (Stand 2014) Es ist aber möglich, dass diese zur Konjunkturbelebung zeitweise oder dauerhaft wieder zugelassen wird. Sollte das der Fall sein, dann unbedingt die Bedingungen der Berechnung lesen (Kappungsgrenzen, Übergang zur linearen AfA).
Berechnung:
Abschreibungsprozentsatz: 100 % geteilt durch die Nutzungsdauer mal gesetzlich festgelegtem Multiplikator bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.
Abschreibungsbetrag: Buchwert (Restbuchwert) multipliziert mal dem Abschreibungsprozentsatz.
Die lila Linie stellt die jährliche Abschreibung dar. Diese ist nicht linear (keine Gerade), sondern fällt von Jahr zu Jahr. Immer wieder wird der Restbuchwert mit dem Abschreibungsprozentsatz multipliziert und vom Restbuchwert abgezogen. Von der Sache her nähert sich der Restbuchwert immer weiter der Nulllinie, würde sie aber in der Praxis nie erreichen. Daher wird im letzten Jahr einfach der noch verbleibende Restbuchwert abgeschrieben (in der Grafik nicht dargestellt). Eine andere Möglichkeit war der Wechsel zur linearen Abschreibung, sobald die Abschreibungsbeträge bei der linearen Abschreibung für die verbleibende Restlaufzeit höher waren als die Abschreibungsbeträge, welche sich bei der degressiven Abschreibung ergeben würden.
Beispiel: Eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren und Anschaffungskosten von 20.000 € soll degressiv abgeschrieben werden. Der berechnete Abschreibungsprozentsatz beträgt 25 %.
Damit ergibt sich für die acht Jahre die folgende Tabelle.
In den ersten Jahren ergeben sich hohe Abschreibungen, welche später absinken. Im vergangenen Jahr wird der Rest mit einem Mal abgeschrieben. Dadurch ergibt sich der hohe Abschreibungsbetrag im Jahr 8. Würden Sie zur linearen AfA wechseln, dann wäre das fünfte Jahr ein guter Zeitpunkt zum Wechseln. Die Tabelle sähe dann wie folgt aus:
Sie können den Wechselzeitpunkt von der degressiven zur linearen AfA auch berechnen. Die Formel dafür lautet:
i = n - 100:p + 1
i= Wechseljahr, n= Nutzungsdauer, p= degressiver Abschreibungssatz
Daraus ergibt sich für unser Beispiel: i=8-100/25+1 Das Ergebnis lautet: 8-4+1=5
Im 5. Jahr sollte also gewechselt werden.
Die Leistungsabschreibung:
Wenn man den Werteverlust am besten verbuchen möchte, dann ist die Leistungsabschreibung die erste Wahl. Dieser Typ der Abschreibung orientiert sich aus der abgegebenen Leistung bezüglich der verfügbaren Gesamtleistung. Hierbei muss die abgegebene Leistung exakt ermittelt werden, z. B. gefahrene Kilometer, Zahl der Ausdrucke, verbrauchte Kilowattstunden usw. Zudem muss die zu erwartende Gesamtleistung bekannt sein, z. B. PKW Gesamtleistung 400.000 km, Kopierer 500.000 Kopien usw.
Die Berechnung der daraus resultierenden Abschreibungsbeträge ist sehr einfach. Die zu erwartende Gesamtleistung beträgt 100 %. Die ermittelte Teilleistung wird zur Gesamtleitung ins Verhältnis gesetzt. Heraus kommt ein Prozentsatz, der auf die Anschaffungskosten angewendet wird. So wird das jedes Wirtschaftsjahr gemacht, bis die abgegebene Leistung 100 % erreicht hat.
Beispiel: Lieferwagen
Geschätztes Gesamtkilometervolumen: 300.000 km - entspricht 100 %
Berechnung des Prozentsatzes: Gefahrene Kilometer/ vorr. Gesamtkilometerleistung * 100
Nettowert LKW: 65.000 €
Formel für den Abschreibungsbetrag: Gefahrene Kilometer/Gesamtfahrleistung mal 65.000 €
Nach vier Jahren ist der Lieferwagen vollständig abgeschrieben.
Steuerliche Hinweise:
In den Übungen hier und anderswo wird meist davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsgüter am Anfang des Jahres angeschafft wurden. In der Realität sind die Anschaffungen aber überwiegend auf das ganze Jahr verteilt. Die Frage ist nun, wie schreibt man ein Wirtschaftsgut ab, welches beispielsweise im Mai gekauft wurde?
Früher gab es eine Regelung, die bei vielen älteren immer noch im Kopf umherschwirrt. Wurde das Wirtschaftsgut im ersten Halbjahr angeschafft, dann konnte man die volle Jahres-AfA ansetzen, wurde das Wirtschaftsgut in der zweiten Jahreshälfte angeschafft, konnte man die halbe Jahres-AfA absetzen. Diese Regelung gilt nicht mehr.
Stattdessen ist die Regelung so, dass man monatsgenau abschreiben muss. Das bedeutet, wurde das Wirtschaftsgut beispielsweise im Mai angeschafft, dann sind für das erste Jahr 8/12 der vollen Jahres-AfA anzusetzen.
Nachträgliche Anschaffungskosten: Oft kommt es vor, dass Wirtschaftsgüter während ihrer Nutzungszeit ergänzt werden. Beispielsweise erhält das Auto eine Klimaanlage, der Computer eine weitere Festplatte oder der Kopierer eine Duplexeinrichtung. Das Wirtschaftsgut erhält Eigenschaften, welche es vorher nicht hatte. Diese nachträglichen Kosten müssen dem Restbuchwert aufgeschlagen und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. In Ausnahmefällen verlängert sich die Restnutzungsdauer sogar. Wichtig ist die Abgrenzung zum Erhaltungsaufwand. Erfolgt ein bloßer Ersatz von Bauteilen, wie beispielsweise der Austausch der defekten Festplatte oder die Reparatur einer schon vorhandenen Klimaanlage, so handelt es sich hier um Erhaltungsaufwand. Dieser wird in voller Höhe in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eingebucht.
Vereinfachung: Die nachträglichen Anschaffungskosten können so behandelt werden, als wären sie am Anfang des Jahres aufgewendet worden. Also können nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel der Einbau einer Klimaanlage in ein Auto der im November erfolgte, bereits im Januar des betreffenden Jahres angesetzt werden.